Perspektiven nach der Ausbildung im E-Commerce
Den Ausbildungsberuf „Kaufleute im E-Commerce“ gibt es seit 2018. Inzwischen ist eine passende berufliche Fortbildung „Fachwirt/in im E-Commerce“ entwickelt worden. Ab Herbst 2021 planen die Industrie- und Handelskammern, die Prüfungen anzubieten.
Der Handel steckt mitten in einer Zeitenwende. Kaum eine Branche muss so rasch auf sich verändernde Trends und neue technische Entwicklungen reagieren. E-Commerce, also elektronischer Handel, bietet neue Perspektiven. In der Statistik der stark nachgefragten Ausbildungsberufe der IHK Berlin, also der Berufe, die ein „Plus“ verzeichnen, steht die Ausbildung „Kaufmann/frau im E-Commerce“ auf Platz fünf. Dieser Ausbildungsberuf ist recht jung, er wurde zum 1. August 2018 als dreijährige Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt. Der Beruf wird schwerpunktmäßig im Einzel-, Groß- und Außenhandel ausgebildet. Aber auch andere Branchen wie touristische Unternehmen, Dienstleistungsanbieter oder Hersteller, die ihre Angebote online vertreiben, zeigen großes Interesse.
Und welche berufliche Fortbildungsmöglichkeit gibt es rund um den E-Commerce? Katrin Engel von der Industrie- und Handelskammer (IHK) Berlin ist an der Spree Ansprechpartnerin bei Fragen rund um den neuen Beruf. Sie freut sich darüber, dass das neue Ausbildungsangebot grundsätzlich auf positive Resonanz stößt. „Nicht nur im Handel, sondern auch in Marketingagenturen, im Tourismus oder auch bei Versicherungen“, schildert sie. Auf die Frage, welche berufliche Qualifizierung Absolventinnen und Absolventen der Abschlussprüfung dann anschließen können, lautet ihre Antwort: „Da bietet sich der/die „Geprüfte/r Fachwirt/in im E-Commerce“ an.“ Allerdings werden in Berlin momentan dafür erst die Strukturen etabliert, schließlich werden ja jetzt erst die ersten Kaufleute fertig mit der Ausbildung. Wer mag, kann gleich die Aufstiegsfortbildung anschließen, die Sammlung von einigen Jahren Berufspraxis ist nicht zwingend Voraussetzung. Aber auch „alte Hasen“ der Branche, welche seit Jahren ohne Abschluss im Bereich E-Commerce tätig sind, können eine Zulassung zur Prüfung beantragen, so Katrin Engel.
Was ist Inhalt der Fortbildung? In Zusammenarbeit mit Online-Marketing-Spezialisten entwickeln die Fachwirtinnen und Fachwirte für E-Commerce konkrete Maßnahmen, um den Umsatz für ein bestimmtes Produkt anzukurbeln. Das können z.B. Werbeanzeigen oder -kampagnen über Social-Media-Kanäle sein. Zudem kümmern sie sich auch um die Weiterentwicklung des Online-Sortiments, entwickeln also ein Gespür für die Produkte hinsichtlich ihrer Eignung für den Online-Verkauf. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Auswertung von Kennzahlen. So wird das Kundenverhalten analysiert, um herauszufinden, wie sich Produkte noch besser verkaufen lassen. Neben der Analyse des Kundenverhaltens halten die Fachwirtinnen und Fachwirte im E-Commerce den Markt, die Zielgruppe und auch die Konkurrenz im Blick. In dem Beruf geht es auch um Zahlungsmöglichkeiten von Onlinegeschäften. Da die Fachwirtausbildung auch Kenntnisse zur strategischen Weiterentwicklung von Geschäftsideen trainiert, bereitet sie auch auf die Selbstständigkeit vor. Die Novellierung des Aufstiegsförderungsgesetz (AFBG) im Jahr 2020 zielte auch darauf auf, die Bedingungen für Existenzgründerinnen und -gründer zu verbessern: Lehrgangsgebühren werden unabhängig von Einkommen und Vermögen bis zu einer Höhe von 15.000 Euro zur Hälfte als Zuschuss übernommen. Für den Rest der Kosten gibt es zinsgünstige Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei erfolgreicher Abschlussprüfung muss das KfW-Darlehen nur noch zur Hälfte zurückgezahlt werden. Wer sich am Ende einer Aufstiegsfortbildung selbstständig macht, ist von der Verpflichtung, das Darlehen zurückzuzahlen, entbunden und kann schuldenfrei die eigene Existenzgründung starten.
Der anerkannte Aufstiegsfortbildungsabschluss „Geprüfte/r Fachwirt/in im E-Commerce“ ist am 5. Dezember 2019 vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) erlassen worden. Dieser Abschluss, beziehungsweise die Vorbereitungslehrgänge, sind förderfähig durch das Aufstiegs-BAföG. Mit der 4. Novelle des AFBG, die am 01.08.2020 in Kraft getreten ist, wurde neben der Erhöhung von Zuschussanteilen der Existenzgründungserlass so ausgebaut, dass ein „AFBG-schuldenfreier“ Start in die Selbstständigkeit ermöglicht wird.
Ab Herbst 2021 werden Prüfungen zum/zur Geprüften Fachwirt/in im E-Commerce angeboten. Wie bei jedem neuen Abschluss orientiert sich das Prüfungsangebot nach der Nachfrage, zurzeit planen bislang nur wenige IHKs in diesem Jahr eine Prüfung durchzuführen.
Ausbau digitaler Kompetenzen auch in anderen Bereichen
Führungsaufgaben, abwechslungsreiche Herausforderungen und neue Perspektiven – es gibt viele Gründe, sich weiterzubilden und dabei auch die digitalen Kompetenzen auszubauen. Das geht selbstverständlich auch in bereits etablierten Berufen und den entsprechenden Aufstiegsfortbildungen. So etwa können Mediengestalterinnen und -gestalter berufsbegleitend an der IHK-Akademie Ostbayern den Kurs Geprüfte/r Medienfachwirt/in belegen. Dieser ist ebenfalls förderfähig durch das Aufstiegs-BAföG, der staatlichen Förderung, die sich aus Zuschüssen und optional einem zinsgünstigen Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zusammensetzt.
Weitere Aufstiegsfortbildungen in diesem Bereich sind etwa der/die Fachwirt/in für Informationsdienste oder der/die Medienfachwirt/in Digital. Wer sich vorstellen kann, als Staatlich geprüfte/r Betriebswirt/in zu arbeiten, kann die Fachrichtung Marketingkommunikation wählen. Und im Bundesland Hessen gibt es den oder die Kommunikationswirt/in, ein nur in Hessen anerkannter Fortbildungsabschluss.