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Gut geplant - mit dem Aufstiegs-BAföG beruflich aufsteigen!

Ratgeber zur Frage, was bei einer AFBG förderfähigen Fortbildung zu beachten ist.

Neon-Typo-Headline: Bist du bereit für den Auf-stieg?


Das Aufstiegs-BAföG unterstützt Interessierte, die sich aufbauend auf einem Ausbildungsabschluss oder einem vergleichbaren Hochschulabschluss fachlich weiterqualifizieren möchten. Wann ist der richtige Zeitpunkt für den Karrieresprung? Welche Schritte sind zu bedenken? Und was bedeutet das für das persönliche Umfeld? Diese und andere Fragen stehen im Raum, wenn es darum geht, sich beruflich zu verändern.


Alles spricht für den Aufstieg
, oder? 

Mit dem Aufstiegs-BAföG können Aufstiegsfortbildungen finanziert werden, die mit einem höheren Abschluss verbunden sind. Dazu gehören unter anderem Qualifizierungen zur Meisterin oder zum Meister, zur Technikerin oder zum Techniker, zur Fachwirtin oder zum Fachwirt, zur Betriebswirtin oder zum Betriebswirt. Diese bieten die Chance, mehr Verantwortung zu übernehmen, das eigene Handlungsspektrum zu erweitern und die Karriereleiter aufzusteigen. Bei allen Vorteilen, die ein beruflicher Aufstieg mit sich bringt: Eine Fortbildung bedeutet immer auch Veränderung und sollte mit der Familie oder der Partnerin bzw. dem Partner abgestimmt werden, ebenso wie mit dem Arbeitgeber.

Das passende Fortbildungsangebot finden

Mit einer Fortbildung ist der Wunsch verknüpft, sich beruflich zu verändern. Es gibt Qualifizierungen, die darauf abzielen, den beruflichen Handlungsspielraum zu erweitern und neue Aufgaben anzunehmen oder in einen neuen Bereich einzusteigen. Das kann mit einem Wechsel von einem fachlichen Gebiet zu einem anderen verbunden sein oder die Übernahme von Führungsaufgaben bedeuten. Genauso sind Fortbildungen möglich, die eher einer Art fachlichem „Update“ entsprechen und mehr darauf ausgerichtet sind, vorhandene Kompetenzen zu erweitern. Typische Beispiele hierfür sind Qualifizierungen in technischen Berufen, die das Erlernen von neuen Kompetenzen erfordern, weil sich die technologischen Standards geändert haben.

Wer die AFBG-Förderung nutzen möchte, sollte darauf achten, dass es sich um Angebote von zertifizierten Anbietern handelt. Denn nur diese sind förderfähig. Bei der Suche nach dem passenden Fortbildungsangebot helfen die AFBG-Beraterinnen und Berater in den Bundesländern weiter. Wer schon ein konkretes Fortbildungsangebot im Auge hat, kann sich auch beim Bildungsanbieter erkundigen, ob die angestrebte Fortbildung durch das AFBG gefördert wird. Auf jeden Fall sollte vor der Antragstellung geklärt werden, ob die gewünschte Fortbildung den Kriterien des AFGB entspricht.

Einen allgemeinen Überblick über Fortbildungsmöglichkeiten vermittelt auch der Weiterbildungsratgeber des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).

Persönliche Bestandsaufnahme

Wann der richtige Zeitpunkt für eine weitere berufliche Qualifizierung ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab: Die aktuelle Position im Unternehmen, fachliche Kompetenzen und das angestrebte Karriereziel spielen ebenso eine Rolle wie persönliche Eigenschaften, beispielsweise Selbstdisziplin und der Mut, neue Wege zu beschreiten. Wer weiterkommen möchte und noch nicht genau weiß, wohin die berufliche Reise gehen soll, kann mit einer Bestandsaufnahme beginnen und folgende Fragen für sich beantworten:

  • Wie schätze ich meine Selbstdisziplin ein?
  • Welche schulischen und beruflichen Abschlüsse habe ich?
  • Welche beruflichen Chancen verspreche ich mir durch die Fortbildung?
  • Wie wichtig ist mir die Unterstützung von Freunden, der Familie oder Arbeitskolleginnen und Arbeitskollegen?

Vollzeit oder Teilzeit?

Die besuchten Lehrgänge müssen außerdem eine bestimmte Stundenzahl erreichen: Vom AFBG geförderte Fortbildungen können in Vollzeit oder Teilzeit stattfinden. Eine Fortbildung in Teilzeit erfolgt berufsbegleitend. Gelernt wird dann nach der Arbeit. Eine andere Möglichkeit ist es, die Fortbildung in Vollzeit zu machen und für die Dauer der Fortbildung aus seinem Beruf auszusteigen. Viele sehen darin einen Vorteil und entscheiden sich dafür, um sich voll auf die Fortbildung konzentrieren zu können. Einen möglichen Verdienstausfall bei einer Fortbildung in Vollzeit federt übrigens der monatliche Unterhaltsbeitrag des Aufstiegs-BAföG ab. Dieser richtet sich nach dem eigenen Verdienst und Vermögen und ist abhängig vom Familienstand.

Der vorgeschriebene Umfang der AFBG- förderfähigen Lehrgänge richtet sich danach, welcher Fortbildungsabschluss angestrebt wird: Lehrgänge für den geprüften Berufsspezialisten, die geprüfte Berufsspezialistin müssen mindestens 200 Unterrichtsstunden haben. Sie werden in Teilzeit gefördert und ab 400 Unterrichtsstunden auch in Vollzeit. Bei Lehrgängen für den Bachelor Professional und den Master Professional sind mehr als 400 Unterrichtsstunden Pflicht. Sie werden sowohl in Vollzeit wie auch Teilzeit gefördert.