Aufstiegs-BAföG: Attraktiv, flexibel und wirklich großzügig
Berufliche und akademische Bildung gleichen sich mehr und mehr an – auch mit Blick auf die Karrierechancen. Rund 350 Millionen Euro investieren Bund und Länder in die 4. Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG).
Das AFBG hat sich als Instrument für den beruflichen Aufstieg bewährt. Beiträge zum Lebensunterhalt als Vollzuschuss, die hälftige Übernahme von Kosten für Lehrgänge sowie zinsgünstige Darlehen – das ist der erprobte Mix der Förderung, der nun noch einmal verbessert wurde. Mehr Geld, flexiblere Rückzahlung, Erleichterungen für Familien, zudem die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau – mit diesen Neuerungen unterstützen Bund und Länder die Fortbildung von Fach- und Führungskräften. Nie waren die Konditionen so attraktiv wie heute.
Für Bundesbildungsministerin Anja Karliczek ist die Angleichung von beruflicher und akademischer Bildung eine Herzensangelegenheit: Sie will die Erfolgsgeschichte des AFBG fortsetzen in dem Wissen darum, dass Weiterbildung der Schlüssel zum Erfolg ist in einer Welt, die sich immer schneller dreht. Um im globalen Wettbewerb zu bestehen und auch um bei der Digitalisierung nicht den Anschluss zu verlieren, sind helle Köpfe gefragt. Ob Meisterin, Fachwirt, Technikerin oder Erzieher – das AFBG fördert in jedem Lebensalter die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse in allen Branchen passgenau auf die persönliche Lebenssituation in Voll- und Teilzeit. Wer sich weiter qualifiziert, ist meist zufriedener im Beruf, bekommt in der Regel mehr Gehalt und eröffnet sich neue Karrierechancen.
Was ist neu? – Hier die attraktiven Verbesserungen:
- Gefördert wird der berufliche Aufstieg über alle drei Fortbildungsstufen: der Geprüfte Berufsspezialist/die geprüfte Berufsspezialistin ebenso wie der Bachelor Professional und der Master Professional.
- Die Unterhaltsförderung bei Fortbildungen in Vollzeit wird erstmals als Vollzuschuss gewährt.
- Die Zuschüsse bei den Fortbildungskosten wurden erhöht.
Die Darlehenserlasse bei Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach erfolgreichem Abschluss und Existenzgründung sind großzügiger denn je zuvor.