Aufstiegs-BAföG profitiert von höheren Fördersätzen : , Thema: Wissenswertes
Ab 01. August erhalten mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz auch AFBG Geförderte mehr finanzielle Unterstützung. Mit den besseren Förderkonditionen für Aufsteigerinnen und Aufsteiger wird die die berufliche Bildung in Deutschland gestärkt.
Seit 1996 gab es insgesamt über 3,74 Millionen bewilligte Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Mit dem Aufstiegs-BAföG werden berufliche Aufstiege wie zum Meister / zur Meisterin, zum Techniker / zur Technikerin oder zum staatlich anerkannten Erzieher / zur staatlich anerkannten Erzieherin gefördert. Mit dem 29. BAföG-Änderungsgesetz (BAföGÄndG) wurden die Bedarfssätze für den Lebensunterhalt und die Freibeträge bei der Anrechnung von Einkommen deutlich erhöht, die ab dem 1. August 2024 Anwendung finden. Davon profitieren auch Geförderte nach dem AFBG, sodass sie mit einer höheren finanziellen Unterstützung rechnen können.
Bei einer Fortbildung in Vollzeit erhalten Teilnehmende nunmehr einen Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss von monatlich 1.019 Euro – ohne dass eine Rückzahlung erforderlich ist. Auch Alleinerziehende mit einem Kind werden noch besser unterstützt und können mit bis zu 1.254 Euro Unterhaltsbeitrag plus zusätzlichen 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag monatlich pro Kind rechnen. Ein verheirateter Teilnehmer mit zwei Kindern bekommt bis zu 1.724 Euro Unterhaltsbeitrag im Monat.
Nach Maß gefördert mit dem Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegs-BAföG stärkt die berufliche Bildung in Deutschland – und fördert die Vorbereitung auf Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in, sowie mehr als 700 weitere gleichwertige Fortbildungen. Jede Förderung wird dabei passgenau auf die individuellen Gegebenheiten zugeschnitten und setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen. Die Qualifikation steht dem Hochschulabschluss dabei in nichts nach und bietet den Geförderten beste Karriereperspektiven mit drei Abschlüssen: Geprüfter Berufsspezialist/in, Bachelor Professional und Master Professional.