Nach dem Studienabbruch Aufstiegs-BAföG – geht das?
Wer sein Studium abbricht und die eigene Karriere durch eine berufliche Fortbildung fortsetzen möchte, kann dafür die Förderung durch das AFBG erhalten – vorausgesetzt der zuvor erworbene Abschluss ist nicht höher als ein Bachelor.
Nach dem Abitur zu entscheiden, wie es beruflich weitergehen soll, stellt für die meisten jungen Menschen eine enorme Herausforderung dar. Kein Wunder, schließlich gibt es eine riesige Auswahl an Möglichkeiten und Abschlüssen – egal ob sie einen akademischen oder beruflichen Bildungsweg einschlagen möchten. Und manchmal muss man sich auch erst ausprobieren, um zu wissen, in welche Richtung es gehen soll. Wer nach den ersten Semestern an der Uni feststellt, dass diese Art des Lernens nicht passt, kann mithilfe des AFBG umschwenken und eine berufliche Fortbildung machen.
Mit dem AFBG den Studienabbruch als Chance begreifen
Studierende, die nach ihrem Bachelor oder ihrem Fachhochschul-Diplom eine berufliche Weiterqualifikation anstreben sowie Studienabbrecherinnen und Studienabbrecher, die noch keinen Studienabschluss erworben haben, können das Aufstiegs-BAföG nutzen. Für alle, die bereits einen Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss haben, kommt eine AFBG-Förderung allerdings nicht infrage.
Auf gleichem Niveau wie Uni-Absolventen
Mit dem AFBG sind Qualifizierungen möglich, die zu Abschlüssen der höheren Berufsbildung führen, wie beispielweise zur Meisterin oder zum Meister, zur Fachwirtin oder zum Fachwirt oder auch zur Technikerin oder zum Techniker. Im Zuge der Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) wurden zusätzliche Abschlussbezeichnungen eingeführt, die auf denselben Qualifizierungsebenen oder Niveaus wie die der Hochschulabsolventen und -absolventinnen stehen. Das AFBG kann für Qualifizierungen genutzt werden, die auf eine der drei folgenden Fortbildungsabschlüsse vorbereiten: geprüfter Berufsspezialist bzw. geprüfte Berufsspezialistin (= erste Fortbildungsstufe), Bachelor Professional (= zweite Fortbildungsstufe) und Master Professional (= dritte Fortbildungsstufe). Alle drei Fortbildungsabschlüsse sind im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) erfasst und mit den Abschlüssen der Universitäten und Hochschulen vergleichbar. Sie sind deutschlandweit anerkannt und international anschlussfähig. Das macht auch den Wechsel von der akademischen zur beruflichen Bildung leichter.
Starthilfe nach dem Studienabbruch
Anders als beim BAföG spielt beim Aufstiegs-BAföG das Einkommen der Eltern keine Rolle. Ein weiterer Unterschied zum BAföG besteht darin, dass es beim AFBG keine Altersbeschränkung gibt. So können auch über 30-Jährige von der Förderung profitieren. Studienabbrecherinnen oder Studienabbrecher, die die AFBG-Förderung erhalten möchten, haben folgende Möglichkeiten:
- Das AFBG fördert Fortbildungsangebote von zertifizierten Anbietern.
- Die Förderung ist in Teilzeit wie auch in Vollzeit möglich.
- Je nach angestrebter Fortbildungsstufe gilt ein zeitlicher Mindestumfang: Bei der ersten Fortbildungsstufe beträgt dieser 200 Stunden, bei der zweiten und dritten Fortbildungsstufe liegt dieser bei 400 Stunden.
- Zuschüsse gibt es unabhängig vom Einkommen zu Prüfungs- und Lehrgangsgebühren.
- Bei Vollzeitmaßnahmen ist eine einkommensabhängige Unterhaltsförderung als Zuschuss möglich, der nicht zurückgezahlt werden muss.
- Für die Materialkosten des Meisterprüfungsprojekteskönnen Antragstellende bis zur Hälfte der notwendigen Kosten erhalten (nicht mehr als 2.000 Euro).
Noch ein Hinweis: Wer nach seinem abgebrochenen Studium ein zweites Studium beginnen möchte, kann dafür kein Aufstiegs-BAföG beziehen, denn akademische Hochschulabschlüsse wie beispielsweise ein Staatsexamen oder der Bachelor of Science (B.Sc.) werden nicht durch das AFBG gefördert – auch nicht berufsbegleitend. Wie eine Karriere mit einem Bachelorabschluss und dem Aufstiegs-BAföG weitergehen kann, darüber informiert folgendes Förderbeispiel.