Im Handwerk ist Aufstieg auf vielen Wegen möglich
Wer Profi in seinem Handwerk werden möchte, den unterstützt das Aufstiegs-BAföG. Wir stellen einige der zahlreichen Fortbildungsmöglichkeiten für die mehr als 130 Ausbildungsberufe des Handwerks vor.
Die Aufstiegsmöglichkeiten im Handwerk sind vielfältig: Neben gewerblichen Fortbildungen, die auf ein bestimmtes Tätigkeitsfeld ausgerichtet sind, gibt es fachliche Qualifizierungen, bei denen spezielle handwerkliche Fähigkeiten im Vordergrund stehen. Ebenso können Sie sich in berufsübergreifenden Bereichen weiterqualifizieren.
Erste Karrierestufe: Servicetechnikerin oder -techniker
Die Basis für jede Aufstiegsfortbildung ist immer eine abgeschlossene Berufsausbildung. Und dann ist ganz viel Luft nach oben. Kfz-Mechatronikerinnen und -Mechatroniker beispielsweise können sich zur Kfz-Servicetechnikerin oder zum Kfz-Servicetechniker weiterqualifizieren und damit die Karrierestufe zwischen Gesellen- und Meisterabschluss erklimmen. Dies entspricht dem Niveau des Geprüften Berufsspezialisten / der Geprüften Berufsspezialistin.
Mit der Meisterfortbildung zur Führungskraft
Der Klassiker im Handwerk ist die Meisterfortbildung, die in mehr als 100 Berufen im Handwerk absolviert werden kann. Voraussetzung ist eine erfolgreich abgelegte Gesellenprüfung oder ein Hochschulabschluss, der nicht höher sein darf als der Bachelor. Der Meistertitel entspricht dem Fortbildungsniveau des Bachelor Professionals und ermöglicht Ihnen, eine Führungsposition im Betrieb zu übernehmen, den Nachwuchs auszubilden oder Ihren eigenen Betrieb zu eröffnen. Übrigens: In der Handwerksordnung (HwO) ist festgelegt, in welchen Berufen der Meistertitel für die Eröffnung eines eigenen Handwerkbetriebs zwingend erforderlich ist.
Als Betriebswirtin oder Betriebswirt in die Geschäftsführung aufsteigen
Der Meistertitel muss aber nicht den Schlusspunkt in Ihrer Qualifizierungslaufbahn bilden: Die höchste Qualifikation im Handwerk stellt die Fortbildung zur staatlich geprüften Betriebswirtin bzw. zum Betriebswirt dar. Voraussetzung ist ein Meisterabschluss in Industrie und Handwerk oder ein Abschluss als Fachwirtin oder Fachwirt, als Fachkauffrau oder Fachkaufmann, als Fachmeisterin oder Fachmeister sowie als staatlich geprüfte Technikerin oder Techniker. Der Abschluss entspricht dem Fortbildungsniveau des Master Professionals und ermöglicht Ihnen, bis zum Posten der Geschäftsführerin bzw. des Geschäftsführers aufzusteigen.
Gewerkübergreifend fortbilden und aufsteigen
Zudem gibt es mehrere Fortbildungen, die nach der Meisterprüfung – in einem Fall sogar schon nach der Gesellenprüfung – eine Spezialisierung erlauben:
Fortbildung zur Gestalterin oder zum Gestalter
Professionalisieren Sie Ihre Kreativität und verzahnen Sie gestalterische und handwerkliche Fähigkeiten mit der Fortbildung zur Gestalterin oder zum Gestalter. Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Gesellen -oder Meisterprüfung in einem anerkannten oder vergleichbaren Ausbildungsberuf, zum Beispiel als Metallbauer, Werbetechnikerin, Tischler oder Lackiererin. Das Besondere: Bei der gewerkübergreifenden Fortbildung lernen Gesellinnen und Gesellen sowie Meisterinnen und Meister gemeinsam miteinander und voneinander. Der staatlich anerkannte Abschluss nach der Handwerksordnung berechtigt dazu, den Titel „Gestalter/in im Handwerk“ zu führen. Sie können die Chance nutzen und mit anderen Gewerken zusammenarbeiten und sich zu Kooperationen zusammenschließen, um so voneinander zu profitieren.
Fortbildung zur Restauratorin oder zum Restaurator
In 19 Gewerken kann eine Fortbildung zur Restauratorin oder zum Restaurator abgelegt werden − vom Buchbinderhandwerk bis zum Zimmerhandwerk. Voraussetzung ist eine erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung in einem Handwerk und ein Jahr Berufspraxis. Neben Wissen über Denkmalschutz sowie Kunst- und Kulturgeschichte werden naturwissenschaftliche Grundlagen und Materialkunde sowie historische Handwerkstechniken und unternehmerisches Know-how vermittelt. Der Abschluss entspricht dem Fortbildungsniveau des Master Professionals. Je nachdem, in welchem Handwerk Sie sich spezialisieren, sind Ihre neu erworbenen Kenntnisse in Werkstätten, Bibliotheken, Museen, Archiven, Denkmalämtern und Forschungseinrichtungen gefragt.
So unterstützt Sie das Aufstiegs-BAföG
Gleichgültig, für welchen Qualifizierungsweg Sie sich entscheiden: Geförderte erhalten einen monatlichen Unterhaltsbeitrag, der vom Einkommen abhängt. Lehrgangs- und Prüfungsgebührensowie Materialkosten eines Meisterprüfungsprojekts werden einkommensunabhängig gefördert. Die Förderbeträge werden zu 50 Prozent als Zuschuss ausgezahlt, für den Rest gibt es ein zinsgünstiges Darlehen. Wer die Zulassungsvoraussetzungen der jeweils angestrebten Fortbildung erfüllt, kann das Aufstiegs-BAföG erhalten – und das bis zu dreimal: auf jeder Fortbildungsstufe (geprüfter Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional) gibt es ein Förderangebot.