Aufstiegschancen für berufstätige Eltern
Seit dem 01.08.2020 ist das AFBG noch familienfreundlicher, denn Aufstiegschancen für Berufstätige mit Kindern tragen zur Chancengerechtigkeit bei. Höhere Unterhaltsbeiträge ohne Darlehensanteil entlasten berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger.
Am 15. Mai ist weltweit der „Tag der Familie“. Im Jahr 1993 von den Vereinten Nationen erstmals ausgerufen, erinnert er daran, welche Bedeutung Familien für die Gesellschaft haben. Viele Institutionen und Bündnisse nutzen diesen Tag, um für mehr Anerkennung der damit verbundenen Leistungen sowie eine familienfreundliche Gesellschaft zu werben. Denn eine Familie ist ein kostbares Unternehmen – im wahrsten Sinne des Wortes. Kinder brauchen Zeit, es kostet Geld, sie groß zu ziehen. Manchmal ist es nicht einfach, allen Ansprüchen gerecht zu werden. Oftmals haben Mütter und Väter Schwierigkeiten, den Anforderungen von Beruf und Familie gleichermaßen gerecht zu werden, oder sie machen sich Sorgen, stigmatisiert oder arbeitslos zu werden.
Vereinbarung von beruflicher Fortbildung und Familie
Wer sich allerdings beruflich weiterbildet, ist weniger von Arbeitslosigkeit betroffen. Mit einer beruflichen Weiterbildung lassen sich nicht nur fachliche Kenntnisse oder ein höherer Berufsabschluss erwerben, es können sich auch neue Aufgaben oder ein ganz neues Berufsfeld eröffnen. Wenn Sie neugierig auf weiteres Wissen bleiben, haben Sie langfristig gute Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt. Je höher die Qualifikation, desto unentbehrlicher sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Unternehmen. Berufliche Weiterbildung trägt zur Sicherung der Arbeitsstelle bei. Das klappt auch, wenn sie Mutter oder Vater sind – es gibt viele Wege, eine berufliche Fortbildung mit Beruf und Familie zu vereinbaren. Das können familienfreundliche oder flexible Arbeitszeitmodelle sein, aber auch unterschiedliche Lernformen. Wenn Sie die Nummer des Weiterbildungsratgebers (PDF, 352kB, Datei ist nicht barrierefrei) des Bundesbildungsministeriums wählen, erhalten Sie eine telefonische Beratung oder können unter Anleitung gemeinsam eine Internetrecherche starten.
Adieu Präsenzkultur, hallo Homeoffice
Eine Berufsausbildung ist nicht das Ende der Qualifikationsmöglichkeiten. Die Anforderungen an Beschäftigte wandeln sich heute sehr viel schneller als früher – das gilt für die Arbeit in der Industrie ebenso wie für Dienstleistungsunternehmen oder Handwerksbetriebe. Die Globalisierung und der demografische Wandel verändern die Arbeitswelt. Aktuell zeigt sich, wie die Corona-Pandemie den Büroalltag verändert: Adieu Präsenzkultur, hallo Homeoffice, heißt die Devise. Längst haben Bildungsanbieter darauf reagiert und sich noch stärker als bisher darauf eingestellt, dezentrale Weiterbildungsangebote vorzuhalten. Sie ermöglichen eine Qualifizierung durch flexible Kurs- und Vermittlungsformen mit weniger Präsenztagen als vorher üblich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die bereit sind, durch eine berufliche Fortbildung ihre Kompetenzen und ihr Wissen zu erweitern, sind auf dem Arbeitsmarkt als Fachkräfte sehr gefragt. Das lohnt sich auch: Laut einer Studie im Auftrag des Bundesinstituts für Berufsbildung haben rund acht Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland einen höheren Berufsbildungsabschluss, beispielsweise als Meisterin und Meister oder Technikerin und Techniker. Sie üben damit häufiger eine Führungsfunktion aus und erzielen ein signifikant höheres Einkommen als Beschäftigte ohne Höherqualifizierung. Berufliche Fortbildungen zielen darauf ab, neue Kompetenzen zu erwerben oder vorhandenes Wissen auszuweiten.
AFBG ist familienfreundlicher geworden
Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) hat bei der Novellierung im Jahr 2020 in punkto Familienfreundlichkeit nachgesteuert. Die durch das AFBG geförderten Fortbildungen zur Meisterin oder zum Meister, zur Fachwirtin oder zum Fachwirt, zur Erzieherin oder zum Erzieher bieten hervorragende Aufstiegschancen auch für Mütter und Väter, die mit Kindern bereits mitten im Leben stehen. Als Beitrag zur Chancengerechtigkeit wurden deshalb besonders die AFBG-Leistungen für Familien ausgebaut sowie die zeitliche Flexibilität während der Förderung erhöht: Es gibt eine höhere Unterhaltsförderung, die nun nicht mehr zurückgezahlt werden muss. So bekommen etwa Alleinerziehende mit einem Kind bis zu 1.120 Euro Unterhaltsbeitrag plus 150 Euro Kinderbetreuungszuschlag pro Monat. Verheiratete mit zwei Kindern erhalten bis zu 1.597 Euro Unterhaltsbeitrag. Darüber hinaus werden die Kosten für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren zu 50 Prozent als Zuschuss und zu 50 Prozent als zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gefördert. Um die Vereinbarkeit von Familie und Aufstiegsfortbildung zu stärken, wurden dabei auch die Darlehenskonditionen aus sozialen Gründen erweitert. Und das Beste daran – das AFBG gibt es nicht nur einmal im Jahr zum Tag der Familie. Der Antrag kann an 365 Tagen im Jahr gestellt werden. Hier geht es zum Online-Antrag!