Persönliche Unterstützung vor Ort : , Thema: beratung und antragstellung
Sie wollen sich über Ihre Möglichkeiten der Aufstiegsförderung beraten lassen?
Beratung und Antragstellung ist nicht in allen Bundesländern einheitlich geregelt. Meistens sind die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten hierfür zuständig. In einigen Bundesländern gibt es davon Ausnahmen.
Die Adressen der Ämter für Ausbildungsförderung in:
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen-Anhalt
Ausnahmen gibt es in:
Bremen und Niedersachsen:
Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
Günther-Wagner-Allee 12–16
30177 Hannover
Tel.: 0511/30031-9497
Hamburg:
Handwerkskammer Hamburg
Geschäftsstelle AFBG
Zum Handwerkszentrum 1
21079 Hamburg
Tel.: 040/35905-389
Hessen:
Ämter für Ausbildungsförderung bei den Studierendenwerken, die Adressen finden Sie hier.
Nordrhein-Westfalen:
Bezirksregierung Köln, Dezernat 49, die Beratung und Antragsannahme erfolgt auch durch die Kammern der jeweiligen Berufsbereiche.
Bezirksregierung Köln
Dezernat 49
50606 Köln
Tel.: 0221/147 - 49 80
Sachsen:
Achtung!Änderung der zuständigen Stelle seit 1. August 2017!
Für alle Berufe und für alle Antragsteller mit Wohnsitz in Sachsen ist seit dem 1. August 2017 die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) zuständige Stelle.
Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB)
Pirnaische Straße 9
01069 Dresden
Tel: 0351/4910 - 4919
Nähere Informationen finden Sie auf der SAB-Internetseite www.sab.sachsen.de
Schleswig-Holstein:
Investitionsbank des Landes in Kiel
Investitionsbank des Landes Schleswig-Holstein
Zur Helling 5-6
24143 Kiel
Tel.: 0431/9905 - 0
Thüringen:
Landesverwaltungsamt in Weimar
Thüringer Landesverwaltungsamt
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar
Tel.: 0361/573321-256, -197 und -232
Über Ihre individuellen Möglichkeiten informieren Sie sich am besten in einem persönlichen Gespräch. Das für Sie zuständige Amt finden Sie leicht über die Postleitzahlensuche: