Katrin B. (39), verheiratet, zwei Kinder, Vollzeitmaßnahme
Neben Hammer und Meißel gehören Stift und Zeichenblock zum Handwerkszeug einer Steinmetzgesellin. Katrin B., Mutter von Zwillingen, schätzt den Mix aus Kunst- und Handwerk in ihrem Metier und strebt die Meisterprüfung an.
Steinmetzgesellin Katrin B. besucht eine einjährige Fortbildungsmaßnahme zur Steinmetzmeisterin in Vollzeitform. Katrin B. ist verheiratet und hat Zwillinge im Alter von zwölf Jahren. Der Ehemann, der nicht selbstständig beschäftigt ist, hatte im Berechnungszeitraum (im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn der Maßnahme) ein Monatseinkommen von 4.000 Euro. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 6.000 Euro, das Meisterstück kostet 2.400 Euro.
So errechnet sich für Katrin B. die Förderung nach dem AFBG:
Unterhaltsbeitrag:
Grundbedarf nach dem AFBG: 1.019 Euro
zuzüglich für den Ehepartner: 235 Euro
zuzüglich je Kind 235 Euro: 470 Euro
Summe: 1.724 Euro
Anzurechnendes Einkommen des Ehegatten
Von dem Einkommen des Ehegatten in Höhe von 4.000 Euro verbleibt nach Abzug der Werbungskosten und einer Sozialpauschale in Höhe von 22,3 Prozent, tatsächlich geleisteter Steuern und einem weiteren Abzug in Höhe von 60 Prozent sowie mit Berücksichtigung der Freibeträge für den Ehegatten selbst (1.690 Euro) sowie die beiden Kinder (je 770 Euro) noch 28 Euro, die auf den Bedarfssatz angerechnet wird. Kindergeld wird hier nicht angerechnet.
Bedarfssatz nach dem AFBG: 1.724 Euro
kein anzurechnendes Einkommen: 150 Euro
Unterhaltsbeitrag: 1.574 Euro als Vollzuschuss
Der Unterhaltsbeitrag wird als Vollzuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Maßnahmebeitrag:
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren
Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 6.000 Euro erhält Katrin B. einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, das heißt 3.000 Euro. Über den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 3.000 Euro erhält sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Angebot für ein zinsgünstiges Darlehen.
Meisterstück:
Für ihr Meisterstück kann Katrin B. bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis 2.000 Euro eine Förderung erhalten. Auch hier gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Das Meisterstück von Katrin B. kostet 2.400 Euro. Katrin B. bekommt davon die Hälfte, also 1.200 Euro, gefördert. Von diesen 1.200 Euro bekommt sie einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, somit 600 Euro. Für den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 600 Euro erhält sie von der KfW ein Angebot über ein zinsgünstiges Darlehen.
Darlehenserlass aufgrund bestandener Prüfung:
Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhält Katrin B. auf Antrag einen Erlass in Höhe von 50 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens:
Darlehensanteil: 3.000 Euro
abzüglich 50 Prozent Erlass wegen
erfolgreich bestandener Prüfung: 1.500 Euro
Verbleibender Darlehensanteil: 1.500 Euro
Ergebnis:
Katrin B. erhält monatlich 1.574 Euro Unterhaltsbeitrag als Vollzuschuss. Für die verbleibenden Maßnahmekosten in Höhe von 3.000 Euro kann sie von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein zinsgünstiges Darlehen erhalten. Von diesem Darlehen werden bei bestandener Prüfung 50 Prozent (1.500 Euro) erlassen. Für das Meisterstück erhält sie eine Förderung in Höhe von 1.200 Euro, davon 600 Euro Zuschuss. Für den Rest (600 Euro) kann sie ebenfalls ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW erhalten. Das Darlehen ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren, das heißt hier insgesamt drei Jahre, zins- und tilgungsfrei.
Nach der einjährigen Maßnahme hat Katrin B. an Zuschüssen zu ihrer Fortbildung einschließlich des Darlehenserlasses für die bestandene Prüfung von insgesamt 23.988 Euro erhalten. Von den erhaltenen Darlehen in Höhe von insgesamt 3.600 Euro muss sie nach bestandener Prüfung nur 2.100 Euro zurückzahlen.