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Ingo T. (28), ledig, Teilzeitmaßnahme und Existenzgründung

Ingo T. liebt seinen Beruf als Goldschmied und will noch weiterlernen, um sich später selbstständig zu machen. Er plant, berufsbegleitend einen Fortbildungslehrgang zum Goldschmiedemeister in Teilzeitform zu besuchen.

Gesicht eines konzentriert arbeitenden Goldschmieds, der einen Ring bearbeit.
© Bild: © Fotolia

Ingo T. ist Goldschmied und möchte berufsbegleitend einen Fortbildungslehrgang zum Goldschmiedemeister in Teilzeitform besuchen. Der Lehrgang dauert ein Jahr. Die Lehrgangsgebühren betragen 8.000 Euro. Das Meisterstück, das Ingo T. anfertigt, kostet 3.000 Euro. Ingo T. ist ledig und hat keine Kinder.

Unterhaltsbeitrag:

Ingo T. absolviert den Lehrgang in Teilzeitform und erhält somit keinen Unterhaltsbeitrag.

Maßnahmebeitrag:

Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erhält Ingo T. einen einkommens- und vermögensunabhängigen Maßnahmebeitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren, höchstens jedoch bis zum maximalen Betrag von 15.000 Euro.

Auf die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 8.000 Euro erhält Ingo T. einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent, das heißt 4.000 Euro. Über den verbleibenden Restbetrag in Höhe von 4.000 Euro erhält er von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ein Angebot über ein zinsgünstiges Darlehen.
 

Meisterstück:

Für sein Meisterstück erhält Ingo T. eine Förderung bis zur Hälfte der notwendigen Kosten, höchstens jedoch bis zu 2.000 Euro. Auch hier gibt es einen Zuschuss in Höhe von 50 Prozent. Da das Meisterstück von Ingo T. 3.000 Euro kosten wird, erhält er eine Förderung in Höhe von 1.500 Euro. Der Zuschussanteil (50 Prozent) beträgt 750 Euro, für den Rest (750 Euro) kann er bei der KfW ein zinsgünstiges Darlehen abschließen.

Das Darlehen für den Maßnahmebeitrag und das Meisterstück ist während der Fortbildung und einer anschließenden Karenzzeit von zwei Jahren, das heißt hier insgesamt drei Jahre, zins- und tilgungsfrei.

Darlehenserlass aufgrund bestandener Prüfung:

Nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung erhält Ingo T. auf Antrag einen Erlass in Höhe von 50 Prozent des auf die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren entfallenden Restdarlehens:

Darlehensanteil: 4.000 Euro

abzüglich 50 Prozent Erlass wegen erfolgreich bestandener Prüfung: 2.000 Euro

Verbleibender Darlehensanteil: 2.000 Euro

Existenzgründung:

Nach erfolgreichem Abschluss seines Meisterlehrgangs macht sich Ingo T. mit einem Goldschmiedebetrieb selbstständig. Nach drei Jahren stellt er bei der KfW einen Antrag auf einen vollständigen Darlehenserlass.

Mit der Meisterprüfung und der Existenzgründung und der Führung seines Betriebes im Haupterwerb wird Ingo T. das Restdarlehen für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 100 Prozent erlassen.

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