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Hinweis zur Aufstiegs-BAföG-Website

Hinweise zur Aufstiegs-BAföG-Förderung im Zusammenhang mit dem Corona Virus
: , Thema: hinweise

Während einer laufenden Förderung sollen Geförderten keine Nachteile entstehen. Geförderte erhalten daher bei der Unterbrechung einer laufenden Fortbildungsmaßnahme durch pandemiebedingte Schließungen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen weiterhin Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG.

Wir weisen allerdings darauf hin, dass Fortbildungsmaßnahmen, die aus demselben Grund nicht planmäßig beginnen, ausfallen oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden, erst mit Durchführung der Maßnahme gefördert werden können. Zeiträume vor dem tatsächlichen Beginn einer Maßnahme sind grundsätzlich nicht förderfähig.

Weitere Informationen

INFOHOTLINE 
Mo - Fr. 8 - 20 Uhr
0800 / 622 36 34 (kostenfrei)

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Persönliche Unterstützung vor Ort
Adressen der Ämter für Ausbildungsförderung