Hinweis zur Aufstiegs-BAföG-Website
Hinweise zur Aufstiegs-BAföG-Förderung im Zusammenhang mit dem Corona Virus
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hinweise
Während einer laufenden Förderung sollen Geförderten keine Nachteile entstehen. Geförderte erhalten daher bei der Unterbrechung einer laufenden Fortbildungsmaßnahme durch pandemiebedingte Schließungen von Schulen und anderen Bildungseinrichtungen weiterhin Förderleistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), kurz Aufstiegs-BAföG.
Wir weisen allerdings darauf hin, dass Fortbildungsmaßnahmen, die aus demselben Grund nicht planmäßig beginnen, ausfallen oder auf unbestimmte Zeit verschoben werden, erst mit Durchführung der Maßnahme gefördert werden können. Zeiträume vor dem tatsächlichen Beginn einer Maßnahme sind grundsätzlich nicht förderfähig.