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Historische Meilensteine : , Thema: die erfolgsgeschichte aufstiegs-bafög

Bekannt wurde es einst als Meister-BAföG, heute sprechen wir vom Aufstiegs-BAföG. Unabhängig von der Bezeichnung – die finanzielle Unterstützung für Menschen, die einen beruflichen Aufstieg anstreben, ist eine Erfolgsgeschichte.

Treppenstufen führen hinauf. Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung – Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – (AFBG)
© Bild: © iStock

Seit 1996 helfen Bund und Länder bei der Finanzierung einer Aufstiegsfortbildung. Seither wurden rund 3,4 Millionen berufliche Aufstiege zu Fachkräf­ten, Führungskräften und selbstständigen Unternehmerinnen und Unternehmern ermöglicht.

Im Laufe der Jahre hat der Gesetzgeber die Regelungen kontinuierlich an gesellschaftliche Entwicklungen und die Bedarfe angepasst.

Die wesentlichen Stationen sind:

bis 1993

Bis zum 31. Dezember 1993 wurden im Rahmen des Arbeitsförderungsgesetzes (AFG) neben arbeitsmarktpolitischen Gründen (Vermeidung von Arbeitslosigkeit) auch Aufstiegsfortbildungen gefördert, die nicht unmittelbar der Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienten (sogenannte zweckmäßige Förderung des AFG). Die Förderung war eine Lohnersatzleistung und beinhaltete auch einen anteiligen Zuschuss zu den Maßnahmekosten.

1994

Der Wegfall der AFG-Förderung von Aufstiegsfortbildungen, die nicht unmittelbar der Eingliederung beziehungsweise Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt dienten, führte zu einem spürbaren Rückgang der Teilnehmerzahlen an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen. Um diesem entgegenzuwirken, wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft ab dem 01.Januar 1994 das Darlehensprogramm zur Förderung der beruflichen Fortbildung (BF-Darlehen) eingerichtet. Das Programm war als reines Darlehensprogramm ausgestaltet.

1995

Aufgrund unbefriedigender Teilnehmerzahlen an beruflichen Aufstiegsmaßnahmen und Fehlen eines geeigneten Förderinstrumentes für die berufliche Bildung wurde 1995 von der damaligen schwarz-gelben Bundesregierung ein erster Entwurf eines Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) erstellt. Das vom Bundestag verabschiedete Gesetz fand jedoch im Bundesrat keine Zustimmung. Gründe hierfür lagen in erster Linie in der unterschiedlichen Auffassung der verwaltungsmäßigen Durchführung des Gesetzes (BAföG-Ämter oder Arbeitsverwaltung), in der einzelnen Ausgestaltung der Förderung des Gesetzes sowie in der vom Bund geplanten Mitfinanzierung der Länder. Da sich Bund und Länder im Vermittlungssauschuss nicht auf eine gemeinsame Linie verständigen konnten, scheiterte der erste Gesetzentwurf.

1996

Im Februar 1996 wurde seitens der schwarz-gelben Bundesregierung ein zweiter Gesetzentwurf für ein AFBG im Bundestag eingebracht. Dabei wurden einige Wünsche der Länder bezüglich einzelner Förderkomponenten berücksichtigt (Absenkung der Mindeststundenzahl, Gewährung eines Kinderbetreuungszuschlages als Zuschuss). Es verblieb bei der Durchführung des Gesetzes durch die BAföG-Ämter und auch bei der Kostenbeteiligung der Länder. Diese wurde zwar auf 24,9 Prozent der Ausgaben abgesenkt, wodurch das Gesetz im Bundesrat nicht mehr zustimmungspflichtig war, dennoch sahen die Länder auch diesen Vorschlag kritisch, sodass auch hier ein Scheitern (Einspruch der Länder mit Zweidrittelmehrheit) drohte. Das gemeinsame Bestreben, ein Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz mit Blick auf die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zu installieren, führte zu einem Kompromiss des damaligen Länderbeauftragten, des Ministerpräsidenten von Niedersachsen und des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie: Man einigte sich auf einen Schlüssel von 78 Prozent Bund und 22 Prozent Länder. Dieser ist bis heute unverändert.

Das Gesetz zur Förderung der Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG –), das sogenannte Meister-BAföG, wurde am 23. April 1996 im Bundesgesetzblatt verkündet und trat rückwirkend zum 01. Januar 1996 in Kraft.

2002

Um die Attraktivität des Förderangebotes weiter auszubauen, beschloss die damalige rot-grüne Bundesregierung ein erstes Änderungsgesetz. Mit dieser ersten Novelle wurden die Gesundheits- und Pflegeberufe und mediengestützter Unterricht in den Förderbereich einbezogen, wurde die Förderung von Familien und Alleinerziehenden verbessert, das Meisterstück in die Förderung einbezogen und die Mittelstandskomponente des Gesetzes ausgebaut. Das 1.AFBG-ÄndG wurde im Dezember mit Zustimmung des Bundesrats vom Deutschen Bundestag beschlossen und trat zum 01. Januar 2002 in Kraft.

2009

Mit dem 2. AFBG-ÄndG, das zum 01. Juli 2009 in Kraft trat, erreichte die Große Koalition eine große Bandbreite an Verbesserungen: die Möglichkeit einer Förderung einer zweiten Aufstiegsfortbildung, die Einführung eines Darlehensteilerlasses bei bestandener Prüfung, eine weitere Verbesserung der Familienförderung durch die Einführung eines Zuschusses bei den Erhöhungsbeträgen für Kinder sowie eine Verbesserung der Förderung bei Existenzgründungen beziehungsweise Unternehmensübernahmen.

2016

Die Große Koalition hatte sich im Rahmen des Koalitionsvertrages darauf verständigt, die Förderleistungen des AFBG erneut zu verbessern und die Fördermöglichkeiten zu erweitern. Im Sinne der Gleichwertigkeit von allgemeiner und beruflicher Bildung soll Bachelor-Absolventen und -Absolventinnen der Zugang zur geförderten Aufstiegsfortbildung eröffnet werden, wenn sie entsprechende berufliche Erfahrungen vorweisen können. Der Gesetzentwurf für das 3. AFBG-ÄndG wurde im September 2015 vom Kabinett beschlossen. Er passierte am 26. Februar 2016 den Bundestag, am 18. März 2016 stimmte der Bundesrat zu.

Das 3. AFBG-ÄndG konnte mit der Vielzahl von Verbesserungen wie die deutliche Erhöhung der Fördersätze, Freibeträge und Zuschussanteile, insbesondere aber die Erweiterung der Förderung auf Bachelor-Absolventinnen – und Absolventen sowie Personen, die ohne Abschluss einer Erstausbildung zur Fortbildungsprüfung zugelassen werden (zum Beispiel  Studienabbrecher oder Abiturienten mit Berufspraxis) zum 01. August 2016 in Kraft treten. Damit wird aus dem schon erfolgreichen Meister-BAföG ein modernes Aufstiegs-BAföG.

2020

Die Erfolgsgeschichte des Aufstiegs-BAföG wird fortgeschrieben. Mit dem 4. AFBG-ÄndG zum 1. August 2020 wird der Aufstieg auf der Karriereleiter Schritt für Schritt auf allen drei Fortbildungsstufen bis auf ‚Master-Niveau‘ ermöglicht. Geförderte freuen sich über höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse. Die finanzielle Unterstützung wird deutlich angehoben, insbesondere die Unterhaltsförderung wird angepasst. Sie muss künftig nicht zurückgezahlt werden. Existenzgründerinnen und Existenzgründern wird das Restdarlehen für die Fortbildungskosten komplett erlassen. Die Novelle macht deutlich, dass Berufliche Bildung genauso wichtig ist wie akademische Bildung

Den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur dritten Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (4. AFBG-ÄndG), den Referentenentwurf und die entsprechenden Stellungnahmen der Verbände finden Sie hier:

Gesetzentwurf der Bundesregierung, 27.08.2019

Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (PDF, 291KB, Datei ist nicht barrierefrei), 15.07.2019

DESTATIS Zahlen 2021: 192.000 AFBG-Geförderte, 7,7% + im Vergleich zum Vorjahr © BMBF