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Bundeskabinett beschließt Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG! : , Thema: Wissenswertes

Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 das 5. AFBGÄndG beschlossen. Wie geht es weiter und was ist neu?

Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 das 5. AFBGÄndG beschlossen. Wie geht es weiter und was ist neu?
Das Bundeskabinett hat am 24.07.2024 das 5. AFBGÄndG beschlossen. Wie geht es weiter und was ist neu?

Am 24.07.2024 hat das Bundeskabinett Verbesserungen beim Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sog. Aufstiegs-BAföG) beschlossen. Die geplanten Verbesserungen im Einzelnen:

  • Der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt von bisher 15.000 Euro auf 18.000 Euro.
  • Der maximale Gesamtbetrag der Förderung für die Erstellung des handwerklichen Meisterstücks oder vergleichbarer Arbeiten wird angehoben: von bisher 2.000 Euro auf 4.000 Euro.
  • Wer eine Fortbildungsprüfung erfolgreich abschließt, muss weniger Geld zurückzahlen: Zukünftig werden 60 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
  • Der Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende in Voll- oder Teilzeitmaßnahmen steigt pro Monat je Kind von 150 auf 160 Euro.
  • Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme werden in Zukunft nicht mehr auf die AFBG-Förderung angerechnet, sondern kommen den Teilnehmenden zugute.

Durch die geplanten Verbesserungen soll die Attraktivität des Aufstiegs-BAföG gesteigert, die höherqualifizierende Berufsbildung und damit eine erfolgreiche Fachkräftegewinnung gestärkt werden. Zudem sollen die Kosten der Teilnahme an AFBG-geförderten Fortbildungsmaßnahmen für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer weiter gesenkt werden.

Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts folgt nun die Beratung und Verabschiedung im Bundestag. Der Bundesrat muss dem Gesetz dann noch zustimmen.
Die Verbesserungen sollen zum 01.01.2025 in Kraft treten.

Hintergrund:

Das Aufstiegs-BAföG stärkt die berufliche Bildung in Deutschland und fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse.

Anspruchsberechtigt sind alle, die sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten – unabhängig vom Alter. Die Vorbereitung auf diese Prüfung kann in Teil- oder Vollzeit erfolgen.

Jede Förderung wird dabei passgenau auf die individuellen Gegebenheiten zugeschnitten und setzt sich aus unterschiedlichen Förderkomponenten zusammen. Die Qualifikation steht dem Hochschulabschluss in nichts nach und bietet den Geförderten beste Karriereperspektiven mit drei Abschlüssen: Geprüfte/r Berufsspezialist/in, Bachelor Professional und Master Professional.