Aufstiegs-BAföG erreicht 2021 neuen Geförderten-Rekord! : , Thema: Wissenswertes
Das Aufstiegs-BAföG ist das erfolgreichstes Förderinstrument für Karrieren in der beruflichen Bildung!
„Das Aufstiegs-BAföG ist ein verlässliches Förderinstrument – auch in Krisenzeiten. Mehr Menschen als jemals zuvor haben 2021 mit dem Aufstiegs-BAföG trotz der anhaltenden Pandemie Karriereschritte in der beruflichen Bildung unternommen. Durch den großen Bedarf an beruflich qualifizierten Fach- und Führungskräften waren die Chancen noch nie so gut, in der beruflichen Bildung durchzustarten.“
Die amtliche Statistik des Statistischen Bundesamtes weist rd. 192.000 Geförderte aus, das sind 7,7 Prozent mehr als im Vorjahr.
Das Aufstiegs-BAföG bietet attraktive Förderleistungen für angehende Meisterinnen, Fachwirte, Technikerinnen, Erzieher und andere berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger mit einem von über 700 geförderten Fortbildungszielen. Dabei sind bis zu drei aufeinander aufbauende Förderungen möglich – Schritt für Schritt bis auf Master-Niveau. 2021 ist der Anstieg der Förderleistungen rd. 21 Prozent angestiegen. Mit der Novelle im Jahr 2020 konnten somit Hürden abgebaut und die individuelle Fortbildungsmotivation gestärkt werden. Durch den Ausbau des Unterhalsbeitrages zu einem Vollzuschuss konnte auch einkommensschwachen Personen ein beruflicher Aufstieg ermöglicht werden.“
Zum Hintergrund:
Das Statistische Bundesamt hat heute die Jahresstatistik für 2021 zum Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) vorgestellt. Seit Bestehen des AFBG (1996) konnten bis Ende 2021 fast 3,4 Mio. berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen realisiert werden.
Mit dem AFBG werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Typische Aufstiegsfortbildungen sind Meister- oder Fachwirtkurse, Erzieher- und Technikerschulen, insgesamt mehr als 700 gleichwertige Fortbildungen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt beim Lebensunterhalt als Vollzuschuss und bei den Kosten für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).