Navigation und Service

13.03.2020 | PRESSEMITTEILUNG: 030/2020

Karliczek: „Neues Aufstiegs-BAföG stärkt erfolgreiche Berufskarrieren“

Karliczek: „Neues Aufstiegs-BAföG stärkt erfolgreiche Berufskarrieren“

   Hinweis in rosa Schrift auf blauem Hintergrund auf die Vorteile des neuen Aufstiegs-BAföG ab dem 01.08.2020.
© BMBF

Der Bundesrat hat am heutigen Freitag der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zugestimmt. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

„Die Förderung von Berufskarrieren ist ein Schwerpunkt meiner Arbeit in dieser Legislaturperiode: Der Bundesrat hat heute den Weg für das neue Aufstiegs-BAföG freigemacht, das dieses Ziel unterstützen wird. Berufliche Karrieren können dadurch noch besser gefördert werden.

Die Reform des Aufstiegs-BAföGs kommt genau zur richtigen Zeit. Wenn wir im internationalen Wettbewerb und einer sich abschwächenden Wirtschaft weiter zur Weltspitze zählen wollen, brauchen wir die besten Köpfe in unseren Unternehmen. Dann bleiben wir Innovationsland. Mit dem neuen Aufstiegs-BAföG steht jetzt die Startrampe für erfolgreiche Berufskarrieren bereit: Mit Inkrafttreten der Reform fördern wir ab dem 01. August 2020 einen Aufstieg auf allen drei Fortbildungsstufen bis hin zum ‚Master-Niveau‘. Die finanzielle Unterstützung heben wir deutlich an. Das trägt zu mehr Chancengerechtigkeit bei.

In die AFBG-Reform investieren wir so viel Geld wie nie: rund 350 Millionen Euro zusätzlich in dieser Wahlperiode. Wer beruflich aufsteigen will, kann auf die Bundesregierung zählen.“

Hintergrund

Mit dem 4. AFBGÄndG können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen:

  • die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" wird eingeführt,
  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
  • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert,
  • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Seit Bestehen des AFBG (1996) konnten so rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht werden. 2018 wurden rund 167.000 Personen mit dem AFBG unterstützt.

Weitere Informationen:

https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-aufstiegs-bafoeg-8942.html

https://www.bmbf.de/de/weiterkommen-mit-dem-aufstiegs-bafoeg-879.html